Pfarrgemeinderat
Funktion
DerPfarrgemeinderat ist das Beratungs- und Leitungsgremium im Seelsorgebereich der Pfarreiengemeinschaft.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates beraten und unterstützen den Pfarrer und die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger bei der Pastoral, etwa bei der Erarbeitung und Umsetzung eines Pastoralkonzeptes oder der außerschulischen Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung.
Sie sind eigenständig in allen gesellschaftspolitischen Fragen, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und die Bewahrung der Schöpfung.
Mitglieder
Aus allen 5 Pfarreien werden jeweils zwei Vertreter in den Pfarrgemeinderat gewählt. Wahlberechtigt sind diesmal alle Katholiken unserer Gemeinden ab 14 Jahren. Gewählt werden können Wahlberechtigte aus unseren Pfarreien ab 16 Jahren.
Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln
Wahl
Wir haben gewählt. Weitere Infos hier
Unser Pfarrgemeinderat
gewählte Mitglieder

Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
Vertreterin der Pfarrei St. Stephanus Hoeningen

Vertreter der Pfarrei St. Antonius Evinghoven

Vertreter der Pfarrei St. Martinus Nettesheim

Vertreter der Pfarrei St. Peter

Vertreter der Pfarrei St. Peter Rommerskirchen

Vertreterin der Pfarrei St. Martinus Nettesheim

Vertreterin der Pfarrei St. Antonius Evinghoven

Vertreterin der Pfarrei St. Peter
Rommerskirchen

Vertreter der Pfarrei St. Peter
Rommerskirchen

Vertreter der Pfarrei St. Martinus
Nettesheim

Vertreterin der Pfarrei St. Stephanus Hoeningen
Unser Pfarrgemeinderat
geborene Mitglieder



Seelsorgeteam

